Förderung von Gesundheitskursen durch Krankenkassen

Qualitätsmerkmal der VHS des Landkreises Diepholz ist ein breites Themenspektrum und die Vielfalt der Qualifikationen der Kursleitungen. Diese gehen weit über das hinaus, was der Gesetzgeber für die Förderung von Präventionskurse durch die Krankenkassen zulässt. Deshalb fallen viele Kurse nicht unter die Förderfähigkeit. Für einige Kurse erhalten Versicherte von ihren Krankenkassen Zuschüsse zu den Kursgebühren oder die Krankenkassen ersetzen die Kursgebühren ganz. Bitte fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse vor Kursbeginn. Voraussetzung für einen Zuschuss ist eine regelmäßige Teilnahme (80 %). Nach Kursende erhalten Sie dann eine Teilnahmebescheinigung für Ihre Krankenkasse. Im Rahmen der freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden Primärpräventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung, Gesunde Ernährung/Vermeidung und Reduktion von Übergewicht sowie Suchtmittelkonsum gefördert (Gesundheitsstrukturgesetz § 20 SGB V).

Nach der Gründung der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) durch mehrere Krankenkassenverbände hat die Mehrzahl der Kassen die Prüfung der Angebote auf das Online-Prüfverfahren der ZPP übertragen, welches keinerlei Ausnahmen zulässt. Alle VHS-Kurse, die als Primärpräventive Maßnahmen anerkannt sind, sind in der Datenbank der ZPP gelistet. Nur diese Kurse werden zukünftig bezuschusst.

Bonussystem
Versicherte erhalten von einigen gesetzlichen Krankenkassen für die Teilnahme an Gesundheitskursen Bonus-Punkte. Hierfür sind viele Kurse aus dem Bereich Gesundheit der VHS anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse. Mit der Teilnahmebescheinigung und dem Zahlungsbeleg erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse den Stempel für das Bonusheft.