Schutzauftrag § 8 a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung Fortbildung für Kindertagespflegepersonen im Landkreis Diepholz
Alle Kindertagespflegepersonen müssen regelmäßig nach §8 SGBVIII geschult werden, hierzu bietet der Landkreis Diepholz in Kooperation mit der VHS Diepholz und dem Institut für Soziale Arbeit (ISA) entsprechende Schulungen an.
Kinder haben ein verankertes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dies ist eine bedeutsame Errungenschaft und dennoch erleben viele Kinder weiterhin Gewalt im familiären Kontext. Bemerken pädagogische Fachkräfte Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung stehen sie in der Verpflichtung zu handeln. Wie im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGBVIII vorzugehen ist, löst in der alltäglichen Praxis jedoch häufig Unsicherheit aus. Fragen nach einem konkreten Fahrplan oder auch nach dem Umgang mit Eltern, zu denen die gute Beziehung nicht gefährdet werden soll, führen immer wieder zu Verunsicherungen.
An diesem Punkt setzt die Fortbildung an. Neben eines konkreten rechtlichen Überblicks sollen Berührungsängste mit Gesetzestexten und rechtlichen Grundlagen abgebaut und konkrete Fallbeispiele bearbeitet werden, um einen Theorie-Praxis-Transfer zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Themen Kinderschutz und gewaltfreie Erziehung in einen historischen Kontext gesetzt werden, um deren Wichtigkeit und Bedeutung herauszuarbeiten. Daran anknüpfend wird die Rolle und der Auftrag pädagogischer Fachkräfte in Kindertagespflege beleuchtet und diskutiert und zudem die eigene pädagogische Haltung reflektiert, um diese als unterstützenden Kompass für die pädagogische Arbeit im Sinne des Kinderschutzes zu verstehen.
Status: Anmeldung möglich
Kursnr.: T00508720
Beginn: Sa., 12.09.2026, 09:00 - 17:00 Uhr
Dauer: 0 Termin
Kursort: Wagenfeld; Oberschule
Entgelt: entgeltfrei
Materialien:
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