Teilnahmebedingungen

Anmeldungen

So können Sie sich anmelden:

Für Vorträge, Lesungen, Ausstellungen

  • keine Anmeldung erforderlich, soweit nicht anders angegeben

Für Bildungsurlaubsveranstaltungen, Studienreisen, Ganztags- oder Mehrtagesveranstaltungen, Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung

  • schriftlich
  • per Fax
  • E-Mail
  • Internet

Für alle übrigen Veranstaltungen

  • mündlich
  • telefonisch
  • schriftlich,
  • Fax
  • E-Mail
  • Internet

Teilnahmebescheinigungen

Sie erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung:

  • Standardbescheinigung kostenlos
  • Sonderbescheinigungen 2,50 €
  • Qualifizierte Bescheinigungen 5,00 €

Ermäßigung

Wir gewähren Entgeltermäßigungen Schülern, Auszubildenden, Studenten, Personen im "freiwilligen Jahr", Empfängern von Arbeitslosengeld I 50 %;  Empfängern von Arbeitslosengeld II 80 %.
Dies setzt voraus, dass Teilnehmende die Ermäßigung beantragen und Nachweise vorlegen.
Die Ermäßigung gilt nur für das Unterrichtsentgelt. Sie bezieht sich nicht auf Teilnahmematerialien, Prüfungsgebühren, Verpflegung und Unterkunft und sie betrifft keine Studienreisen, Auslands-Bildungsurlaube, Vorträge sowie Veranstaltungen, bei denen dies gesondert festgelegt ist. Beanspruchen Teilnehmende Zuschüsse von dritter Seite, ist eine Ermäßigung ebenfalls nicht möglich.

Abmeldung, Entgelterstattung

Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, erstatten wir das bereits gezahlte Entgelt.
Das Entgelt ist nicht zu zahlen, wenn sich Teilnehmende rechtzeitig vor Anmeldeschluss schriftlich abmelden. Bitte beachten Sie diese Regelungen:

Abmeldung

Bildungsurlaubsveranstaltungen und Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung

  • 6 Wochen vor Beginn, wenn keine anderen Fristen angegeben sind.

Auslands-Bildungsurlaub

  • Wie in den gesonderten Vereinbarungen festgelegt.

Studienreisen

  • Hier gelten die Rücktrittsbedingungen der Reiseveranstalter, da die VHS nur als Vermittlerin auftritt.

Lehrgänge oder Veranstaltungen 2. Bildungsweg

  • Wie in den gesonderten Bedingungen in Anmeldeformularen und Verträgen festgelegt.

Alle anderen Veranstaltungen

  • 10 Tage vor Beginn (soweit nichts anderes angegeben).

Ausnahmen  - z. B. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung - sind nicht möglich. Das Fernbleiben gilt nicht als Abmeldung. Auch ist eine Abmeldung beim Dozenten/bei der Dozentin nicht möglich. Die schriftliche Abmeldung ist an die VHS-Geschäftsstelle zu richten.
Das Teilnahmeentgelt ist auch nicht zu entrichten, wenn der/die ursprüngliche Teilnehmende eine Ersatzperson stellt, die bisher nicht angemeldet ist.

Teilnahmeentgelte

Die Teilnahmeentgelte richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung der VHS des Landkreises Diepholz bzw. den Angaben im Programmheft.

Fälligkeit der Entgelte und Abbuchung

Das Teilnahmeentgelt wird, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung festgelegt wurde, spätestens nach Kursbeginn fällig.
Unregelmäßiger Besuch einer Veranstaltung oder vorzeitiger Abbruch führen grundsätzlich nicht zu einer Verminderung des Entgelts.

Bei Onlineveranstaltungen entbindet der Verweis auf technische Probleme, die nicht im Einflussbereich der VHS liegen, nicht von der Fälligkeit des Entgelts. Sollten die Zugangsdaten nicht automatisch zugestellt werden, sind Teilnehmende verpflichtet diese spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung bei der VHS anzufordern.

Kleingruppenregelung

Die Entgelte beziehen sich in der Regel auf 10 Teilnehmende. Wenn sich mindestens 7 Personen angemeldet haben, kann eine Kleingruppe eingerichtet werden. Das Entgelt für Kleingruppen ist bei den Veranstaltungen im Programmheft genannt.

Datenschutz

Am 25. Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie geht mit einer Vielzahl neuer Regelungen im Umgang mit personenbezogenen Daten einher. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir Ihre Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse) erfassen und für die Erfüllung des Vertragszwecks speichern. Ihre Kontaktdaten benötigen wir auch für eine reibungslose Organisation und Durchführung der Veranstaltungen. Die Weitergabe der Daten erfolgt nur an die daran unmittelbar Beteiligten.

Bitte informieren Sie uns schriftlich, wenn wir Ihre Daten löschen sollen. Wir kommen diesem Wunsch wie gesetzlich vorgeschrieben umgehend nach.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Syke.
Die VHS ist bestrebt, alle Veranstaltungen so anzubieten, dass auch Behinderte problemlos teilnehmen können. Dies ist in Einzelfällen nicht immer möglich. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, damit wir eine Lösung finden können.