Zuschussfähige Gesundheitskurse

Stellungnahme des Landesverbandes Niedersächsischer Volkshochschulen

 

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
Ihre Volkshochschulen bieten Ihnen mit großer Fachkompetenz und hohem Engagement qualitätsgesicherte Kursangebote im Bereich der Primärprävention an.
Aufgrund des neuen zentralen Anerkennungsverfahrens und der veränderten Rahmenbedingungen ist die Anzahl der durch Krankenkassen bezuschussungsfähigen Kurse deutlich zurückgegangen.
Ein Angebot im Rahmen des §20 SGB V bereitzustellen ist mit Einführung der Zentralen Prüfstelle Prävention mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der die Personalressourcen einer öffentlich geförderten Einrichtung übersteigen kann.
Oberste Prämisse der niedersächsischen Volkshochschulen und ihres pädagogischen Personals ist es, ein qualitativ hochwertiges, thematisch vielfältiges und von qualifizierten Kursleitungen durchgeführtes gesundheitsförderndes Kursangebot für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anzubieten. Dieses Ziel hat für uns gegenüber einzelnen Angeboten, die mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand verbunden sind, Vorrang. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Bei Fragen zur Bezuschussungspraxis wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse bzw. an die Zentrale Prüfstelle Prävention. Wir als Volkshochschule haben darauf leider nur bedingt Einfluss.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Kurswahl:
Ihre Volkshochschule ist Lernort für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Alle Kurse an der Volkshochschule sind qualitätsgesichert.
Wichtig ist uns, dass Sie mit unseren Kursen Ihre Gesundheit nachhaltig fördern und Ihre Gesundheitskompetenzen erweitern können!
Ihre Niedersächsischen Volkshochschulen