Sonderrubrik / Bildungsurlaub
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Bildungsurlaub


Unsere Kompakt- bzw. Wochenseminare werden in der Regel nach den unterschiedlichen Landesgesetzen als Bildungsurlaub bzw. „zur Freistellung für Arbeitnehmer/-innen von der Arbeit“ anerkannt. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz und das Bremische Bildungszeitgesetz. Für Beamte usw., Teilnehmer/-innen mit Arbeitgebern in anderen Bundesländern gelten Sonderregelungen. Sprechen Sie uns in diesen Fällen direkt an. Folgendes ist wichtig zu wissen:

1. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum tariflichen Erholungsurlaub gewährt.

2. Es besteht ein Anspruch auf 5 Urlaubstage Bildungsurlaub pro Jahr (auch für Auszubildende) und die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, diesen Anspruch über mehrere Jahre anzusparen.

3. Wenn Sie eine im Programm mit Bildungsurlaub gekennzeichnete Veranstaltung ausgesucht haben, melden Sie sich bitte schriftlich an.

4. Auch wenn Sie nicht erwerbstätig oder selbständig tätig sind, können Sie an BU-Seminaren teilnehmen.

Die Bildungsurlaubsbroschüre ist in den Geschäftsstellen der VHS und den VHS-Bildungsstätten kostenlos erhältlich. Außerdem steht die Broschüre hier zum Download als PDF-Datei zur Verfügung.



Hier unsere Übersicht: