SEPA-Lastschriftverfahren

Alle Überweisungen und Lastschriften im Euro-Zahlungsverkehrsraum werden europaweit nach dem einheitlichen Verfahren SEPA (Single Euro Payment Area) vorgenommen.

Eine wesentliche Voraussetzung für den Einzug mittels SEPA-Lastschrift ist das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat. Dieses Mandat ist für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift, ähnlich der in Deutschland genutzten Einzugs­ermächtigung, erforderlich. Es ermächtigt zum einen den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlers einzuziehen, sowie zusätzlich das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, die Einlösung vorzunehmen.

Um an diesem Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, muss das erforderliche Mandat ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zurückgegeben werden. Das Mandat ist nur gültig, wenn es uns original unterschrieben vorliegt (keine Kopie, kein Fax). Sie erhalten von uns umgehend eine Kopie zurück.

Das SEPA-Lastschriftmandat

Das nachfolgende Formular können Sie sich im PDF-Format herunterladen und ausdrucken lassen.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie das unterschriebene Mandat im Original bei der VHS des Landkreises Diepholz ein. Der erforderliche BIC Ihres Kreditinstitutes sowie die IBAN Ihres Bankkontos sind z. B. auf den Kontoauszügen Ihres Kreditinstitutes angegeben.

Bedingungen und Fristen:

  • Die Ermächtigung zum Einzug der Zahlungen (= SEPA-Mandat) muss in Papierform mit Unterschrift des Schuldners vorliegen.
  • Auf den SEPA-Mandaten müssen folgende Angaben zur Identifikation des Gläubigers vorhanden sein:
    • Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)
    • Mandatsreferenz.
  • IBAN und BIC werden ausschließlich vom kontoführenden Kreditinstitut vergeben und im Kontoauszug angegeben. Für jedes bestehende Euro-Konto wird eine separate IBAN vergeben.
  • Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren der Volkshochschule des Landkreises Diepholz wird das Teilnahmeentgelt frühestens 5 Tage nach Kursbeginn eingezogen, ausgenommen Studienreisen, Bildungsurlaube,  Sommerakademie sowie Veranstaltungen mit Unterkunft und Verpflegung.
  • Die Mandatsreferenznummer kann nach erfolgter Abbuchung Ihrem Kontoauszug entnommen werden.
  • Nach dem Einzug kann der Zahlungspflichtige den eingezogenen Betrag innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung ohne Angaben von Gründen zurückrufen.
    Lag dem Einzug keine gültige Ermächtigung zugrunde (z. B. ohne Unterschrift), dann verlängert sich die Frist für den Rückruf auf 13 Monate. Bitte beachten: Begründete Forderungen bleiben bestehen und führen zum Zahlungsverzug.
  • Ein erteiltes SEPA-Mandat verfällt 36 Monate nach dem letzten erfolgten Lastschrifteinzug.
  • Eine Aufhebung des Mandats ist jederzeit möglich. Die Aufhebung muss schriftlich erfolgen.

Weitere Informationen zu SEPA finden Sie unter: www.sepadeutschland.de